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DTTB-Bundestag mit wichtigen Entscheidungen

Reservespieler-Status ausgesetzt/Werbebestimmungen liberalisiert

Für den BTTV waren (von links) Wolfgang Popp (Vizepräsident Finanzen), Präsident Konrad Grillmeyer, Geschäftsführer Dr. Carsten Matthias und Nils Rack (Stellvertretender Geschäftsführer) beim Bundestag in Frankfurt. Foto: privat

Beim 17. Bundestages des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) am 19. November 2022 in Frankfurt am Main konnten die knapp 60 Delegierten, darunter vier BTTV-Vertreter, über rund 70 Anträge beraten. Zwei wichtige Entscheidungen werden hiermit vor der amtlichen Veröffentlichung kommuniziert.

Erneut kein Reservespieler-Status im Dezember

Weil rund zwei Drittel der DTTB-Mitgliedsverbände in der vergangenen Saison einmal mehr pandemiebedingt die Spielzeit abgebrochen bzw. eine Einfachrunde absolviert haben, hat der DTTB-Bundestag den Antrag auf eine erneute Ausnahmegenehmigung beim Reservespieler-Status einstimmig angenommen. Sie bewahrt Vereine vor unverschuldeten Personalengpässen und den damit verbundenen Konsequenzen.

So werden auch in diesem Dezember die ersten beiden Absätze der Wettspielordnung (WO) H 1.3.1 nicht zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass am Jahresende niemandem ein Reservespieler-Status erteilt wird, der zuvor noch keinen hatte. Eine Aussetzung der Vorschrift wird viele Spielerinnen und Spieler vor Reserve-Vermerken bewahren, die bei normalem Ablauf der Rückrunde 2021/22 erteilt worden wären. Von der Regelung profitieren gleichermaßen einige Spielerinnen und Spieler mit fehlender Einsatzbereitschaft.

Werbebestimmungen in Größe und Platzierung liberalisiert

Die Werbung auf Bekleidung ist, was die Größe von Schrift und Logos und Platzierung im Einzel- und Mannschaftsspielbetrieb betrifft, ab 1. Januar 2023 komplett freigegeben. Durch die Flexibilisierung sollen die Vereine und Aktiven bessere Möglichkeiten zur Vermarktung erhalten. Werbung für E-Zigaretten, Tabak und Werbung, die gegen die guten Sitten sowie gegen die gebotene politische und weltanschauliche Neutralität des Sports verstößt, bleibt verboten.

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