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Beschlüsse auf Bundesebene mit Auswirkungen auf den Spielbetrieb

Der Bundestag des DTTB hat über RES-Vermerke zur Rückrunde und eine künftige Turnierlizenz entschieden

Die offizielle Verlautbarung von Änderungen in den Bestimmungen und damit die Gültigkeit für den Spielbetrieb im BTTV erfolgt satzungsgemäß erst mit einer amtlichen Mitteilung, wobei der nächste Newsletter mit amtlichen Inhalten für den 23. Dezember 2021 vorgesehen ist. Im Folgenden sollen zwei Beschlüsse des DTTB-Bundestags näher beleuchtet werden, weil für deren Bekanntgabe einerseits der 23.12.2021 zu spät ist (Mannschaftsmeldung zur Rückrunde ist bereits abgeschlossen), andererseits ein Hinweis auf das Inkrafttreten am 1. Juli 2022 bereits jetzt Erwähnung finden soll.

Neue RES-Vermerke zur Rückrunden-Mannschaftsmeldung ausgesetzt

Wenn ein Spieler in der vorangegangenen Halbserie weniger als 3 Einzel-Einsätze in Punktspielen absolviert hat (WO H 1.3.1), wird er in der darauf folgenden Halbserie zum Reservespieler und zählt nicht als Stammspieler zur Sollstärke der Mannschaft. Der RES-Vermerk kann allerdings dadurch verhindert werden, dass der betreffende Spieler in der den Mindereinsätzen direkt vorausgehenden Halbserie seine 3 Einsätze geleistet hat.
Weil auf der einen Seite die Vorrunde 2021/2022 nicht planmäßig abgelaufen ist und es deshalb zu weniger als den erforderlichen Einsätzen gekommen sein kann, aber insbesondere weil wegen der Annullierung der Spielzeit 2020/2021 (und damit der Rückrunde als Referenz) ein möglicher RES-Vermerk nicht verhindert werden kann, wurden die Vorgaben bzgl. des RES-Status für die Mannschaftsmeldung zur Rückrunde 2021/2022 ausgesetzt.

Dies bedeutet, dass unabhängig von der Anzahl der Einsätze in der Vorrunde 2021/2022 kein Erwachsener zur Rückrunde 2021/2022 einen neuen RES-Eintrag erhält.
Weil diese Vorgabe bereits am 1.1.2022 wieder entfällt, verzichtet der BTTV auf die Aufnahme des Textes in die gedruckte Form der Wettspielordnung. Mit Veröffentlichung als amtliche Mitteilung am 23. Dezember erlangt die hier angekündigte Vorgehensweise nachträglich Gültigkeit.

Der Passus in der Wettspielordnung H 1.3.2, der die Aufhebung eines RES-Vermerks regelt, war kein Beschlussgegenstand beim DTTB-Bundestag. Allerdings wurde dem Ressort Wettspielordnung die Möglichkeit zugestanden, in solchen Angelegenheiten auf Antrag eines Entscheidungsgremiums verbandsindividuelle Abweichungen zu beschließen.

Turnierlizenz ab der Spielzeit 2022/2023

Ab dem 1. Juli sollen nach Beschluss des DTTB-Bundestags neue Vorgaben für den Individualspielbetrieb gelten. Bislang galt die vorhandene Spielberechtigung sowohl für den Mannschafts- als auch für den Individualspielbetrieb. Weil jedoch durch direkte Meldungen von Spielerinnen und Spielern zu Turnieren (die z.B. bei den Race-Turnieren obligatorisch sind) und durch neue Spielformate wie z.B. den Sommer-Team-Cup die bisherigen Bestimmungen gravierende Probleme in Bezug auf Versicherung, Haftung, Aufsichtspflicht und Datenschutz offenbart haben, soll die Teilnahme von Personen am Einzelspielbetrieb auf eine rechtlich sichere, neue Grundlage gestellt werden.

Dazu soll es eine sog. Turnierlizenz geben, die von den Spielerinnen und Spielern mit entsprechender Spielberechtigung (für den Mannschaftsspielbetrieb) im Verein direkt bei den Verbänden beantragt und von letzteren erteilt wird. Das genaue Procedere wird derzeit vorbereitet und programmiert - im BTTV soll es ein unkompliziertes Online-Anmeldeverfahren geben.

Weil zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierten Aussagen gegeben werden können, bitten wir von Rückfragen momentan abzusehen. Wir informieren rechtzeitig und umfassend über die Umsetzung dieser Neuerung.

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