Bisher werden die Turnierlizenzen ausschließlich für den Stammverein eines Spielers wahrgenommen, d.h. bei Jugendlichen die TLNI und ggf. die TLEI für den Verein, in dem die SBNM ausgeübt wird, und für Senioren die TLSI und TLEI für den Verein, für den die SBSM ausgeübt wird.
Die Zuordnung der Turnierlizenzen bleibt grundsätzlich auch bestehen, wenn Nachwuchsspieler/innen bzw. Senior/innen eine Zweitspielberechtigung bei einem anderen Verein besitzen. Da sich viele Spieler/innen der Altersklasse Senioren eher dem Verein zugehörig fühlen, bei dem sie ihre SBEM haben, hatte der Bundestag die Wahlmöglichkeit für Spielberechtigte mit Stamm- und Zweitverein beschlossen.
In Zukunft ist ein Wechsel des Vereins, für den ein Spieler seine Turnierlizenz wahrnimmt, nur nach einem Wechsel oder einem Löschen der Stamm- oder der Zweitspielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb oder der Neuerteilung einer Turnierlizenz zulässig. Dieser Wechsel der Zuordnung zu einem anderen Verein ist vom Spieler innerhalb eines Monats nach dem Wechseltermin (31.5. oder 30.11. bzw. Datum des sofortigen Wechsels) oder nach dem Inkrafttreten einer Löschung oder dem Startdatum einer neu erteilten Turnierlizenz dem für diesen Verein zuständigen Verband formlos anzuzeigen.
Achtung:
Für diejenigen Personen, die aktuell schon eine Spielberechtigung bei einem Zweitverein besitzen und die Turnierlizenzen für diesen Zweitverein wahrnehmen wollen, genügt ein formloser Antrag an die Geschäftsstelle des BTTV, falls dieser Zweitverein Mitglied des BTTV ist.
Die Frist für eine dartige Umschreibung ist der 30. Juni 2025!
Im formlosen Antrag, der persönlich handschriftlich oder digital unterschrieben sein muss (bei Minderjährigen zusätzlich die Sorgeberechtigten), müssen die wechselwillige Person und der Wunsch der Zuordnung klar ersichtlich sein. Wiederholung aus dem Newsletter vom 10. April 2025:
Bitte hierzu ein formloses Schreiben bis zum 30.6.2025 mit der Aussage: "Ich möchte meine Turnierlizenzen für meinen Zweitverein XY wahrnehmen" mit Name, Datum und persönlicher Unterschrift per Brief, Fax oder eingescannt per E-Mail an die Geschäftsstelle des BTTV schicken.