In einem bislang international wenig beachteten Verfahren hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden, dass die Verwendung des sogenannten „Tomahawk“-Aufschlags durch nicht-indigene Tischtennispieler gegen Grundsätze des geistigen Eigentums verstoße und künftig untersagt werden müsse.
Gegenstand der Klage war die Bezeichnung der Aufschlagtechnik, die – so die Argumentation der Association of Native American Tribes – eine Form kultureller Aneignung darstelle. Der Begriff „Tomahawk“ stammt aus der ausgestorbenen Powhatan-Sprache und bezeichnete ursprünglich ein Werkzeug mit kriegerischem Verwendungszweck. Dass er im sportlichen Kontext durch nicht-indigene Akteure übernommen und mit einem technisch aufgeladenen Bewegungsablauf verknüpft werde, stelle eine Respektlosigkeit gegenüber dem kulturellen Erbe indigener Völker dar.
Besonders problematisch sei laut Gericht, dass die Bezeichnung nicht nur symbolisch, sondern auch funktional auf das indigene Kriegsbeil verweise: So werde mit dem Tomahawk im Tischtennis gezielt Schnitt erzeugt, während auch das namensgebende Werkzeug durch seine Schneide charakterisiert sei. Der technische Fachbegriff greife damit in irritierender Weise auf ein Werkzeug mit tief kultureller Bedeutung zurück.
Das Gericht empfahl dem Internationalen Tischtennisverband (ITTF), entsprechende Regelungen zu erlassen. Künftig solle ein unerlaubter „Tomahawk“-Aufschlag mit Disqualifikation und einer Geldstrafe geahndet werden.
Beobachter gehen davon aus, dass die Entscheidung angesichts der bevorstehenden Olympischen Spiele 2028 in Los Angeles sowie der zunehmenden Bedeutunng der Vereinigten Staaten als TT-Wachstumsmarkt auch international Wirkung entfalten dürfte.
Hinweis:Bei dieser Meldung handelt es sich um eine klassische Form von Fake News. Zum 1. April haben wir ein fiktives Urteil des US Supreme Court erfunden. Der Tomahawk-Aufschlag bleibt selbstverständlich weiterhin erlaubt. Ehrenwort!