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Frage: Heute habe ich das neue und auch sehr teure Holz der Firma X gesehen. Es wurde mit einem Noppenbelag ohne Schwamm gespielt. Da der rote Belag sehr dünn war konnte man die auf dem Schlägerblatt befindlichen 2 schwarzen Schriftzüge mit ca. 2 cm Länge und ca. 1 cm Höhe ganz deutlich von der anderen Tischseite erkennen. Es handelt sich um ein ordnungsgemäßes Holz und um einen zugelassenen neuen Belag. Wäre der Schläger zu beanstanden? (Von: Dieter H., Schiedsrichter)


Antwort von Torsten Küneth: Ja, dieser Schläger käme für eine Beanstandung in Frage.
 
Sie haben das entscheidende Kriterium dafür schon genannt: Der Schriftzug ist ganz deutlich von der anderen Tischseite aus zu erkennen. Das ist in der Abwägung jedes Einzelfalles ein wichtiger Punkt, denn damit wirkt der Belag für den Gegner nicht mehr gleichmäßig "leuchtend rot", wie es die Regel A 4.6 vorschreibt. Deren Absicht ist es, die Belagseiten für den Gegner eindeutig und störungsfrei unterscheidbar zu machen.
 
In diese Richtung geht auch die Einleitung zur halbjährlichen Belagliste, wo es übersetzt heißt: "Dunkler Schwamm (...) sollte nicht unter roten durchscheinenden Belägen (...) verwendet werden. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, einen Schlägerbelag zu benutzen, der tatsächlich leuchtend rot wirkt. Dunkler Schwamm unter einem durchscheinenden Belag kann den ganzen Belag unzulässig machen." -- Wenn dies für eine Unterlage gilt, die den roten Belag gleichmäßig verdunkelt, dann gilt es analog für einen Schriftzug, der den Belag in störender Weise punktuell verdunkelt.
 
Entsprechende Schläger wurden etwa bei Bayerischen B/C/D-Meisterschaften auch durchaus schon für unzulässig erklärt. Man muss allerdings wirklich jeden Schläger für sich betrachten und den Einzelfall entscheiden - das steht dem Oberschiedsrichter ja auch zu.