Frage: In unseren Reihen befindet sich ein Mädchen mit stark verkürztem rechten Fuss. Sie hat einen Behindertenausweis der eine 50% + Gehbehinderung bescheinigt. Zudem muss sie ständig eine Prothese tragen, da Wadenbein und Sprunggelenk sowie Muskeln komplett am rechten Fuss fehlen. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass im Doppel bei Rollstuhlfahrer+ "Normalspieler" schlagen darf wer will (außer Aufschlag) und im Einzel alle Punkte nur gegen die Grundlinie gespielt werden dürfen. Gilt das bei diesem Mädchen auch? Sie ist läuferisch durch ihre Behinderung stark eingeschränk,t kann aber ohne Probleme am Tisch stehen. (Von: Simon K., Jugendtrainer)
Antwort von Nico Keiser: Wie Sie bereits richtig schreiben, sehen die internationalen Tischtennisregeln spezielle Bestimmungen für den Para-TT-Sport vor.
- Zum einen gibt es die Regelung des freien Rückschlages:
ITTR A 8.3: "Wenn zwei Spieler, die wegen einer Körperbehinderung im Rollstuhl sitzen, ein Doppelpaar bilden, schlägt zuerst der Aufschläger auf und der Rückschläger schlägt zurück. Danach kann jedoch jeder Spieler des behinderten Paars zurückschlagen. Allerdings darf kein Teil vom Rollstuhl eines Spielers über eine gedachte Verlängerung der Mittellinie des Tisches ragen. Geschieht das dennoch, spricht der Schiedsrichter den Punkt dem gegnerischen Paar zu."
- Der DTTB hat für seinen Spielbetrieb hierzu ergänzend folgenden Passus erlassen, der den freien Rückschlag auch für ein Doppelpaar aus einem Fußgänger und einem Rollstuhlfahrer zulässt:
WO A 2: "[...] Abweichend von den Internationalen Tischtennisregeln gilt im gesamten Bereich des DTTB: Die Regelungen der ITTF zur Schlagreihenfolge für Rollstuhlfahrer (Tischtennisregel A 8.3) gelten im Bereich des DTTB auch für Doppelpaarungen, die aus einem Fußgänger und einem Rollstuhlfahrer gebildet werden. [...]."
- Zum anderen gibt es die Privilegien beim ersten Rückschlag:
ITTR A 9.1.5.1 - 9.1.5.3: "Ein Ballwechsel muss wiederholt werden, wenn der Rückschläger wegen einer Körperbehinderung im Rollstuhl sitzt und der Ball beim Aufschlag, falls der Aufschlag sonst korrekt ist,
- nach Berühren der Seite des Rückschlägers in Richtung auf das Netz zurückkehrt;
- auf der Seite des Rückschlägers liegen bleibt;
- im Einzel nach Berühren der Seite des Rückschlägers diese über eine der Seitenlinien verläßt."
Alle diese Bestimmungen gelten allerdings ausschließlich für Rollstuhlfahrer und können nicht für stehend gehandicapte Sportler angewendet werden.
Wenn es erforderlich ist, kann jedoch die Aufschlagregel gelockert werden. In ITTR A 6.7 heißt es: "In Ausnahmefällen kann der Schiedsrichter die Erfordernisse für einen korrekten Aufschlag lockern, wenn er überzeugt ist, dass ein Spieler sie wegen einer Körperbehinderung nicht einhalten kann."