
Frage: In Regel 4.4 steht, dass da wo die Finger sind kein Belag sein muss. Ich spiele jetzt schon eine Weile so, wie auf dem Bild zu sehen ist. Meine Finger kommen dabei auf dem Bereich des blanken Holzes zu liegen. Ein Schiedsrichter hat gesagt, ich kann so nicht spielen. Zwei andere haben gesagt es wäre ok. Was sagen sie dazu, nach Regel wäre es doch ok, oder ? Danke schon mal im Voraus. (Von: Sebastian H., Spieler)
Antwort von Torsten Küneth: Zwar gibt es kein Problem damit, dass an der Stelle, die von den Fingern erfasst wird, ein Belagstück fehlt. Dies ist nach der Regel A 4.4 in der Tat zulässig. Auch der besondere Zuschnitt des Schlägerholzes im linken unteren Bereich ist übrigens in Ordnung, da gemäß Regel A 4.1 die Form beliebig ist.
Zu beachten ist jedoch die Regel B 2.1.3: "Auf einer zum Schlagen des Balls benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Zulassung besitzen. Sie müssen durch die ITTF-Nummer (wenn vorhanden) sowie Hersteller- und Markennamekenntlich sein. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein, dass diese Identifizierung so nahe wie möglich am Griff deutlich sichtbar ist."
Nun ist auf dem von Ihnen zugeschnittenen Belag der Hersteller (Butterfly, mittig) und der Markenname (Tenergy 05 FX, links) vorhanden. Ein Problem gibt es jedoch mit der ITTF-Nr. (14-009, rechts), die Sie weggeschnitten haben. Die Vorschrift ist so auszulegen, dass alle Beläge, die es (wie die Tenergy's) nur mit einer ITTF-Nr. gibt, diese auch eindeutig erkennbar aufweisen müssen. Dies wiederum dient natürlich vorrangig der leichteren Identifikation des Belags in der Zulassungsliste.
Ob Sie mit diesem Belag im Einzelfall spielen dürfen, ist nun die alleinige Entscheidung des jeweiligen Oberschiedsrichters (OSR) bei dem Turnier oder Punktspiel, denn er ist gemäß Regel B 3.1.2.10. verantwortlich für "die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen". Insofern ist es durchaus denkbar, dass OSR zu zwei verschiedenen Ansichten über Ihren Belag kommen: Einerseits ist der Bekanntheitsgrad von Tenergy so hoch, dass der OSR vielleicht keine Zweifel an der Identität Ihres Belags haben mag und die Regel zur ITTF-Nr. zu Ihren Gunsten auslegt. Andererseits dürfte aber, aus Gründen der Gleichberechtigung mit weniger bekannten Marken und weil es die Vorschrift nun einmal gibt, die Erkennbarkeit der ITTF-Nr. zumeist dennoch gefordert werden.
Bitte gehen Sie daher davon aus, dass Ihr Belag im Zweifel nicht zum Spiel zugelassen wird. Dieser Mangel wäre dadurch zu heilen, dass Sie den (neu gekauften) Belag entsprechend etwas anders zuschneiden. Bedenken Sie z.B., dass die Regel die Belagkennung "so nahe wie möglich am Griff" vorschreibt, nicht jedoch "waagrecht".