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Frage: Ich hätte eine Frage zum Thema Schlägerkontrolle in der untersten Spielklasse. Bin ich berechtigt als Spieler im Punktspielbetrieb den Schlägerbelag meines Gegners mit meinen Fingern zu testen, indem ich die Belagstärke durch Fingerdruck prüfe?  Meiner Meinung nach nicht; Sichten ja, anfassen nein, da die Beläge aus hygienischen Gründen (z. B. Fettablagerungen oder Schweiß) die Spieleigenschaften nicht beeinflussen sollten. Liege ich mit meiner Ausführung richtig? Oder was muss ich beachten? (Von: Bert Henke, TSV Schaalby).

Antwort von Nico Keiser: Zuerst lohnt sich ein Blick in die Internationalen Tischtennisregeln (ITTR), dort heißt es unter A 4.8: "Vor Spielbeginn und jedes Mal, wenn er während des Spiels den Schläger wechselt, muss der Spieler seinem Gegner und dem Schiedsrichter den Schläger zeigen, mit dem er spielen will, und muss ihnen gestatten, den Schläger zu untersuchen."
 
Vor Spielbeginn - ich nehme an, um diesen Zeitpunkt geht es hier - hat also sowohl der Schiedsrichter am Tisch als auch der jeweilige Gegner das Recht, den Schläger eines Spielers zu untersuchen. Es heißt ausdrücklich untersuchen, nicht nur anschauen. Was ist nun mit untersuchen gemeint? Dazu gibt es in der Tat keine genauere Formulierung im Regelwerk, aber zu erlauben ist wohl alles, was eine Veränderung oder Beschädigung des Schlägers ausschließt und was ein geprüfter Schiedsrichter am Tisch routinemäßig vor jedem Spiel bei der Schlägerkontrolle praktiziert. Das heißt also insbesondere
  - das Markenzeichen und ITTF-Logo auf dem Belag überprüfen,
  - mit einer Netzlehre oder Belaglupe die Belagdicke messen,
  - durch Auflegen der Netzlehre die Belagebenheit messen,
  - grundsätzlich den Schläger in die Hand nehmen
muss in jedem Fall gewährt werden. Wenn der Spieler dies verweigert, und der Gegner sofort (!) Protest hiergegen auf dem Spielformular einlegt, stehen die Chancen recht gut, das Einzel später vom Spielleiter bzw. Sportgericht zugesprochen zu bekommen.

Die Prüfung der Belagdicke mittels Fingerdruck halte ich aus zwei Gründen für unzulässig. Einerseits erschließt sich mir nicht der Sinn, wie man damit die Belagdicke messen soll (hierfür gibt es mit der "Nase" der Netzlehre ein einfaches Prüfmittel), andererseits sehe ich das Anfassen genauso als eine Veränderung des Schlägerbelages und damit als eine unzulässige Behandlung an.