Frage: Wie reagiert man korrekt, wenn der Aufschläger wiederholt während seines Ballwurfes "Tschaka" ruft und der Schiedsrichter nicht reagiert, obwohl man das als Rückschläger angesprochen hat? Wir hatten ein Auswärtsspiel und der Schiedsrichter war ein Mann aus dem Heimteam. (Marco Schröder, Spieler aus Schleswig-Holstein).
Antwort von Nico Keiser: Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Verhalten des Spielers beim eigenen Aufschlag, also das Rufen von "Tschaka" während des Ballwurfes, als eindeutig unsportlich einzustufen ist. Daneben ist der Ballwechsel bei dieser Störung gemäß ITTR A 9.2.4 stets zu wiederholen, weil hier "die Spielbedigungen auf eine Weise gestört werden, die das Ergebnis des Ballwechsels beeinflussen könnte." Da beim fraglichen Mannschaftskampf mit großer Wahrscheinlichkeit kein Oberschiedsrichter (OSR) anwesend war, der hier hätte disziplinarisch eingreifen können, bleibt nur der Protestweg, da zudem der Bitte des Gegenspielers an seinen Kontrahenten und den Schiedsrichter am Tisch nicht nachgekommen wurde. Der Protestweg ersetzt in solchen Fällen den nicht vor Ort befindlichen OSR. Der Protest richtet sich also sowohl gegen das unsportliche Verhalten des Spielers als auch gegen das nicht regelkonforme Verhalten des Schiedsrichters am Tisch.
Der Protestweg ist in WO A 16 klar geregelt: "Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. [...] Proteste bei Mannschaftskämpfen sind von den protestierenden Mannschaftsführern auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden Proteste nicht berücksichtigt. [...]."
Der zuständige Spielleiter entscheidet dann nach dem Mansnchaftskampf über die entsprechenden Sanktionen. Wichtig bei der Einlegung des Protestes ist, wie dem Regelungstext zu entnehmen, dass dieser sofort, durch den Mannschaftsführer, auf dem Spielbericht und mit Unterschrift zu erfolgen hat. Ansonsten ist ein Protest nicht wirksam (z.B. ein nachträglich eingereichter Protest).
Hilfsweise sei noch folgende Handlungsmöglichkeit angefügt: Gemäß ITTR A 9.1.2 (Spielbereitschaft des Rückschlägers) kann man beim "Tschaka" die Hand heben und seine fehlende Spielbereitschaft melden. Falls der Schiedsrichter am Tisch falsch reagiert, indem er nicht auf "Let" entscheidet, so hat man ebenfalls einen guten Protestgrund. Es wird allerdings in der Praxis sicher schwierig sein, dies bei jedem Aufschlag immer wieder durchzuführen.