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Frage: Hallo - zur Frage ob es regelgerecht ist während eines Satzes den Belag zu reinigen gibt es hier ja eine Stellungnahme. [Frage 16, Anm. d. Red.] Wie aber ist es wenn jemand kommerziellen Belagreiniger mit in die Box nimmt, in der Handtuchbox ablegt oder sich in den Satzpausen reichen lässt und dann in den Satzpausen damit den Belag reinigt ? Ist das zulässig ? Darüber gibt es immer wieder ziemlichen Streit. (Von: Reinhold Wolf, Spieler)

Antwort von Joachim Car: Ein amtlicher SR am Tisch würde es grundsätzlich nicht akzeptieren, dass ein Spieler Belagreiniger mit in die Box nimmt. Ein Reinigen des Belages in der Satzpause außerhalb der Box kann er nach seinem Ermessen jedoch durchaus zulassen, wenn er sicherstellt, dass dabei keine verbotenen Lösungsmittel verwenden werden bzw. der Schläger nicht verbotenerweise ausgetauscht wird.

Ergänzung von Torsten Küneth: Es ist seit dieser Saison wichtig, den genauen Typ des Belagreinigers zu beachten: Dieser darf keinerlei sog. "flüchtige organische Lösungsmittel" (VOC - Volatile Organic Compounds) enthalten, da dies nach der neuen Regel A 4.7. verboten ist: "Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert."
Unbedenkliche Reiniger sind ausschließlich solche auf reiner Wasserbasis. Die Aufschrift "VOC-free" ist hierauf ein Hinweis, aber keine 100%ige Garantie. Wasser verändert nicht die Spieleigenschaften im Sinne der Regel. VOC-haltige Reiniger hingegen tun dies und dürfen daher vor und während des Spiels zu keiner Zeit und an keinem Ort benutzt werden. Ein solcher Schläger würde z.B. bei einem ENEZ-Test durchfallen, und mit ihm dürfte nicht gespielt werden.