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Frage:Ich bin Spieler in der Kreisliga 1 und habe eine Frage zum Thema "Time-out" gem. TT-Regeln B, 4.4.2, zu der es bei uns immer wieder zu Unstimmigkeiten kommt. Gemäß den TT-Regeln kann im Mannschaftswettbewerb der Spieler, das Doppel oder der Mannschaftskapitän das "Time-out" nehmen. Da in unseren Klassen der Mannschaftskapitän meistens auch ein Spieler der betreffenden Mannschaft ist, stellt sich hier die Frage, wer von der Mannschaft, außer Spieler und Doppel, kann noch Time-out seiner Mannschaftskollegen fordern, wenn der Mannschaftskapitän selbst spielt? (Von: Rainer Pechtold, Spieler)


Antwort von Joachim Car: Sie haben die Regel leider nicht komplett zitiert. Unter 4.4.2.6 steht: "Anm.: Im nationalen Spielbetrieb des DTTB können der Spieler, das Paar oder der jeweilige Betreuer eines jeden Einzel- oder Doppelspiels den Wunsch nach einem Time-out äußern."
Das heißt, es kann jeder Mannschaftskamerad oder auch eine nicht spielende Person ( z.B. Zuschauer, Ersatzspieler), die vorher dem SR als Betreuer beim jeweiligen Einzel- oder Doppelspiel benannt ist, das Time-out fordern und dem SR anzeigen.
Den Spieler während der Auszeit beraten können in einem Mannschaftswettkampf dann sogar beliebig viele Personen; siehe dazu "5.1.1.: "In einem Mannschaftswettbewerb darf sich jeder Spieler von jeder beliebigen Person beraten lassen."