Frage:Bei einem Damenligaspiel (4 Damen) wurden die Doppel falsch eingetragen und auch bereits gespielt. Vermutlich ein Fehler des Heimvereins, konnte aber nicht mehr geklärt werden. Erst vor Beginn des ersten Einzels wurde der Fehler bemerkt. Wie ist dies am besten zu lösen? Ich habe vorgeschlagen, neuen Spielbogen ausfüllen und die Doppel korrekt wiederholen. Wie ist aber zu verfahren, wenn eine Mannschaft sich weigert zu wiederholen?
Antwort von Torsten Küneth: Gemeint ist vermutlich, dass die Doppel zwar bei der Mannschaftsaufstellung wie gewünscht als DA1, DA2, DB1, DB2 nominiert wurden, bei den Paarungen dann aber fälschlich "über Kreuz" eingetragen und gespielt wurden, also DA1-DB2 und DA2-DB1. In diesem Fall sind die richtigen Doppel so schnell als möglich nachzuholen. Ein Verweigern müsste vom Spielleiter als eine 0:8-Niederlage gewertet werden, da es gleich zwei Spiegelstriche von WO G 8 erfüllt (Verstoß gegen D 2.2 und ggf. schuldhafter Spielabbruch).
Grundlage für dieses Vorgehen sind die Abschnitte D 2.2 und D 2.3 der WO:
- D 2.2 "Die Spielreihenfolge ist bindend und muss eingehalten werden." Hieraus ergibt sich, dass die richtigen Spiele ausgetragen werden MÜSSEN.
- D 2.3 "Werden versehentlich falsche Einzel oder Doppelspiele begonnen, so müssen sie zu Ende gespielt werden, sofern sie zu dem betreffenden System gehören; die Wertung...erfolgt dann nach der vorgeschriebenen Reihenfolge." Hieraus ergibt sich, dass wenn die Spiele NICHT zum Spielsystem gehören, sie auch NICHT gewertet werden.
Achtung: Es zählt immer, was im Kopf des Spielformulars unter "Mannschaftsaufstellung" steht! Wenn schon dort die Doppel anders eingetragen wurden, als der Mannschaftsführer dies vielleicht wollte, dann ist das Pech. Nach der eingetragenen Aufstellung muss gespielt werden. (WO D 4.5b ) Der Mannschaftsführer ist dafür verantwortlich, dass seine Doppel richtig in die Aufstellung übernommen werden.