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Frage: Folgende Situation hat sich bei einem Punktspiel zugetragen: In einem Einzelspiel ging es in den 5. Satz. Nach erreichen des 5. Punktes kam der Seitenwechsel. Der Gegenspieler verließ mit dem Schläger den Tisch und ging zu seiner Tasche. Das Spiel änderte sich schlagartig und ich verlor das Spiel. Nach Spielende habe ich ihn gefragt, ob er seinen Schläger gereinigt hatte. Er gab dieses zu, hat aber vor Spielaufnahme zu mir nichts gesagt.
Nun meine Frage: Ist es erlaubt während eines Satzes seinen Schläger mit einem Belagreiniger zu säubern? Ich bin der Meinung, es ist nicht erlaubt. Laut TT-Regeln ist nämlich der Schläger während dem ganzen Spiel am Tisch zu belassen. Auch während eines Satzwechsels. Wenn ich Recht habe, wie hätte ich mich dann daraufhin verhalten sollen? (Von: Erich Egg, Spieler)


Antwort von Torsten Küneth:  Das Verlassen des Tisches beim Seitenwechsel des 5. Satzes ist schon an sich nicht erlaubt, da die Tischtennisregeln in Abschnitt B 4.4
- erstens verlangen, dass ein Spiel ohne Unterbrechung zu führen ist
- zweitens als einzige ausdrückliche Ausnahme beim Seitenwechsel im 5. Satz das Abtrocknen zulassen (B 4.4.1.2)

Damit ist auch das Reinigen des Schlägers zu diesem Zeitpunkt regelwidrig. Als einzige Ausnahme käme in Betracht, wenn der Schläger während des vorherigen Ballwechsels so verschmutzt wurde, dass dadurch die Spielbedingungen gestört sind. Darüber muss dann aber der Schiedsrichter des Einzelspiels entscheiden, keinesfalls kann der Spieler einfach den Tisch verlassen. Selbst wenn der Spieler in diesem Moment ein Time-Out nehmen würde, bedürfte das Reinigen, in der dann entstehenden legalen Pause von 1 Minute, der Zustimmung des Schiedsrichters, denn wie Sie richtig schreiben, sagt die Regel (B 4.2.3): "In den Pausen während eines Spieles lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt."

Wenn Sie sich Ihrer Meinung nach einem Regelverstoß (denn hier geht es nicht um eine sog. Tatsachenentscheidung) ausgesetzt sahen, und kein Oberschiedsrichter beim Spiel anwesend war, dann hätten Sie die Möglichkeit gehabt, sofort (und NUR sofort) einen Protest ins Spielformular einzutragen, und zwar mit Begründung und mit Unterschrift Ihres Mannschaftsführers. Über diesen Protest, und damit die Wertung des Einzels und des gesamten Mannschaftskampfes, entscheidet dann der Spielleiter. Dieses Verfahren ist in Abschnitt A 16 der Wettspielordnung geregelt.