3.1 |
Oberschiedsrichter |
| 3.1.1 |
Für jede Veranstaltung ist ein verantwortlicher
Oberschiedsrichter einzusetzen, dessen Name und Aufenthaltsort den Teilnehmern und ggf.
den Mannschaftskapitänen bekannt zu geben sind. |
| 3.1.2 |
Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für: |
| 3.1.2.1 |
die Durchführung der Auslosung; |
| 3.1.2.2 |
die Aufstellung des Zeitplans; |
| 3.1.2.3 |
den Einsatz von Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten; |
| 3.1.2.4 |
die Einweisung der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten
vor Beginn des Turniers; |
| 3.1.2.5 |
das Überprüfen der Spielberechtigung von Spielern; |
| 3.1.2.6 |
die Entscheidung über eine Spielunterbrechung bei
Notfällen; |
| 3.1.2.7 |
die Entscheidung, ob Spieler den Spielraum (die Box)
während des Spiels verlassen dürfen; |
| 3.1.2.8 |
die Entscheidung, ob die festgelegten Einspielzeiten
verlängert werden dürfen; |
| 3.1.2.9 |
die Entscheidung, ob während des Spiels Trainingsanzüge
getragen werden dürfen; |
| 3.1.2.10 |
die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln
und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und
Spielbedingungen; |
| 3.1.2.11 |
die Entscheidung, ob und wo die Spieler während einer
Unterbrechung wegen eines Notfalls trainieren dürfen; |
| 3.1.2.12 |
das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten
oder anderen Verstößen gegen Bestimmungen. |
| 3.1.3 |
Falls, mit Zustimmung der Turnierleitung, Aufgaben des
Oberschiedsrichters auf andere Personen delegiert werden, so müssen deren genauer
Verantwortungsbereich und Aufenthaltsort den Teilnehmern und ggf. den Kapitänen
bekannt gegeben werden. |
| 3.1.4 |
Der Oberschiedsrichter - oder ein verantwortlicher
Stellvertreter, der ihn während seiner Abwesenheit vertritt - muss während der ganzen
Veranstaltung jederzeit anwesend sein. |
| 3.1.5 |
Wenn der Oberschiedsrichter es für erforderlich hält, kann
er einen Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten oder Schlagzähler jederzeit austauschen. Eine
zuvor von dem Abgelösten innerhalb seiner Zuständigkeit getroffene Tatsachenentscheidung
bleibt davon jedoch unberührt.
|
| 3.1.6 |
In
der Zeit zwischen Betreten und Verlassen der Spielhalle fallen die Spieler unter
die Zuständigkeit des Oberschiedsrichters. |
| |
|
|
 |
|
. |
| 3.2 |
Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistent und Schlagzähler |
| 3.2.1 |
Für jedes Spiel müssen ein Schiedsrichter und ein
Schiedsrichter-Assistent eingesetzt werden. |
| 3.2.2 |
Der Schiedsrichter sitzt oder steht in Höhe des Netzes,
und der Schiedsrichter-Assistent sitzt ihm direkt gegenüber auf der anderen Seite des Tisches. |
| 3.2.3 |
Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür, |
| 3.2.3.1 |
Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den
Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren; |
| 3.2.3.2 |
aufs Geratewohl einen Ball auszuwählen (siehe 4.2.1.1-2); |
| 3.2.3.3 |
Auf-, Rückschlag oder Seite wählen zu lassen; |
| 3.2.3.4 |
zu entscheiden, ob bei einem körperbehinderten Spieler die
Bestimmungen der Aufschlagregel gelockert werden können; |
| 3.2.3.5 |
die Aufschlag-, Rückschlag- und Seitenreihenfolge zu
überwachen und etwaige Irrtümer zu berichtigen; |
| 3.2.3.6 |
jeden Ballwechsel entweder als "Punkt" oder
"Let" (Wiederholung) zu entscheiden; |
| 3.2.3.7 |
nach dem festgelegten Verfahren den Spielstand anzusagen; |
| 3.2.3.8 |
zur gegebenen Zeit die Wechselmethode einzuführen; |
| 3.2.3.9 |
für ununterbrochenes Spiel zu sorgen; |
| 3.2.3.10 |
bei Verstößen gegen die Bestimmungen über Beratung und
Verhalten einzuschreiten; |
| 3.2.3.11 |
durch Los zu ermitteln, welcher Spieler, welches Paar oder welche Mannschaft das Trikot wechseln muss, wenn die Gegner ähnliche Trikots tragen und sich nicht einigen können, wer seins wechselt. |
| 3.2.4 |
Der Schiedsrichter-Assistent |
| 3.2.4.1 |
entscheidet darüber, ob der Ball im Spiel die Kante der Spielfläche
an der ihm zugewandten Seite des Tisches berührt hat oder nicht; |
| 3.2.4.2 |
informiert den Schiedsrichter über Verstöße gegen die Bestimmungen über Beratung und Verhalten. |
| 3.2.5 |
Entweder der Schiedsrichter oder der Schiedsrichter-Assistent dürfen |
| 3.2.5.1 |
entscheiden, ob der Aufschlag eines Spielers falsch ist; |
| 3.2.5.2 |
entscheiden, ob in einem sonst korrekten Aufschlag der Ball bei
seinem Weg über oder um die Netzgarnitur diese berührt; |
| 3.2.5.3 |
entscheiden, ob ein Spieler den Ball aufhält; |
| 3.2.5.4 |
entscheiden, ob die Spielbedingungen auf eine Art gestört
wurden, die das Ergebnis des Ballwechsels beeinflussen könnte; |
| 3.2.5.5 |
die Dauer des Einschlagens, des Spiels und der Pausen
abstoppen. |
| 3.2.6 |
Entweder der Schiedsrichter-Assistent
oder ein zusätzlicher Offizieller kann als Schlagzähler fungieren, um bei Anwendung
der Wechselmethode die Schläge des rückschlagenden Spielers oder Paares zu zählen. |
| 3.2.7 |
Eine nach 3.2.5 vom Schiedsrichter-Assistenten
getroffene Entscheidung kann vom Schiedsrichter nicht umgestoßen werden. |
| 3.2.8 |
In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen des Spielraums (der Box) fallen die Spieler unter
die Zuständigkeit des Schiedsrichters. |
|
. |
|
 |
|
. |
3.3 |
Proteste |
| 3.3.1 |
Keine Vereinbarung zwischen Spielern in einem
Individualwettbewerb oder zwischen Kapitänen in einem Mannschaftswettbewerb kann eine
Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters bzw. Schiedsrichter-Assistenten, eine
Entscheidung in Fragen der Regeln oder Bestimmungen des verantwortlichen
Oberschiedsrichters oder eine Entscheidung der verantwortlichen Turnierleitung in
irgendeiner anderen Frage der Turnier- oder Spielabwicklung ändern. |
| 3.3.2 |
Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen
Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten kann kein Protest beim Oberschiedsrichter und gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann kein Protest bei der verantwortlichen Turnierleitung eingelegt werden. |
3.3.3 |
Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder
Schiedsrichter-Assistenten in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann beim
Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden. Die Entscheidung des Oberschiedsrichters ist
endgültig. |
| 3.3.4 |
Gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen
der Turnier- oder Spielabwicklung, die in den Regeln oder Bestimmungen nicht fest umrissen
sind, kann Protest bei der Turnierleitung eingelegt werden. Deren Entscheidung ist
endgültig. |
| 3.3.5 |
In einem Individualwettbewerb kann nur ein an dem betreffenden
Spiel beteiligter Spieler, in einem Mannschaftswettbewerb nur der Kapitän einer an dem
betreffenden Spiel beteiligten Mannschaft einen Protest einlegen. |
3.3.6 |
Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder Bestimmung, die
sich aus der Entscheidung eines Oberschiedsrichters, oder eine Frage zur Turnier- oder
Spielabwicklung, die sich aus der Entscheidung einer Turnierleitung ergibt, kann von dem
protestberechtigten Spieler oder Kapitän über seinen zuständigen Nationalverband dem
Regelkomitee der ITTF vorgelegt werden. |
| 3.3.7 |
Das Regelkomitee trifft dann eine
Entscheidung als Richtlinie für künftige Fälle. Diese Entscheidung kann
auch zum Gegenstand eines Protestes gemacht werden, den ein
Nationalverband beim Board of Directors oder bei einer
Generalversammlung einlegt. In keinem Fall wird dadurch jedoch die Endgültigkeit der
Entscheidung des verantwortlichen Oberschiedsrichters oder der Turnierleitung für den
vergangenen Fall berührt. |
|
. |
|
 |
|
. |
|
Stand:
März 2010 |